FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Grabauflösung

Gerne möchte ich Ihnen häufig gestellte Fragen auf dieser Seite beantworten. Sollten Sie danach weiterhin offene Fragen haben, zögern Sie nicht mich direkt zu kontaktieren.

Sie schicken uns idealerweise 1-2 aktuelle Fotos von der aufzulösenden Grabanlage und Bepflanzung
per Mail an die info@rheinhessensteinmetz.de. Ergänzend wäre es von Vorteil wenn auch das
Schreiben der Friedhofsverwaltung beiliegt. Alternativ ist die Angabe von Grabnummer, Reihe,
Abteilung sowie die Adresse des/der Nutzungsberechtigten möglich. Falls abweichend vom
Nutzungsberechtigten benötigen wir die Adresse und Kontaktdaten des
Angebots/Rechnungsempfängers.

Ein Termin auf dem Friedhof ist daher nicht zwingend erforderlich und Sie sparen sich Ihre kostbare
Zeit.

Auch bei allen anderen Dienstleistungen ist eine bebilderte Kontaktaufnahme per Email erwünscht.

Sie erhalten von uns unverzüglich ein kostengünstiges Angebot in zweifacher Ausführung. Ein Angebot ist für den Verbleib beim Kunden, dass andere schicken Sie uns bei Auftragsvergabe mit der Unterschrift des Nutzungsberechtigten zurück. Das Angebot was Sie von uns erhalten ist bindend und es werden keine versteckten Kosten in der späteren Rechnung auftauchen.

Nachdem wir den Auftrag Ihrerseits erteilt bekommen haben, erfolgt die Grabauflösung zeitnah.
Bei einigen Gemeinden müssen wir rein formell zuvor eine Berechtigungskarte für gewerbliche Arbeiten einholen.
Die terminliche Abstimmung mit der jeweiligen Friedhofsverwaltung erfolgt durch uns da evtl. anstehende Beerdigungen berücksichtigt werden müssen.

Ablauf Grabauflösung:

  1. Demontage der Grabanlage (beinhaltet u.a. Grabstein, Sockel, Einfassungen, Grabschmuck etc.)
  2. Entfernen und Entsorgen von Pflanzen und Wurzeln
  3. Zeitintensiver Ausbau der Fundamente ( Zwingend erforderlich auch für den Selbermacher)
  4. Einebnen der Grabstätte, bei Bedarf Erde auffüllen
  5. Rasen einsäen wenn von der Friedhofsverwaltung gewünscht
  6. Abtransport und fachgerechte Entsorgung des Abraums
  7. Zuletzt erhalten Sie von uns 1-2 Fotos von den ausgeführten Arbeiten und die Schlussrechnung

Die Grabanlage wird im Zuge der beauftragten Grabauflösung „entsorgt“ Auf Anfrage ist ein umarbeiten der Grabanlage in manchen Fällen möglich ist aber in der Regel mit viel Zeit und Kosten verbunden und daher für alle Beteiligten eher unwirtschaftlich. Daher bieten wir auch nicht den Ankauf von gebrauchten Grabanlagen an, oder eine unentgeltliche Grabauflösung im Zuge einer kostenfreien Überlassung.

Nach getaner Arbeit unsererseits müssen Sie lediglich nur noch die Friedhofsverwaltung über die erfolgte Grabauflösung informieren und den Rechnungsbetrag an uns bitte zeitnah überweisen.