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Grabauflösung

Wenn die Ruhezeit vergangen oder das Nutzungsrecht einer Grabstätte ausgelaufen ist, wird ein Grab in der Regel aufgelöst, sodass es neu belegt werden kann. Damit Sie sich nicht selbst mit der Grabauflösung beschäftigen müssen, kümmern wir uns gerne für Sie darum.

Ablauf einer Grabauflösung

Wenn eine Grabauflösung bevorsteht, erhalten Sie als Angehöriger des Verstorbenen an der Grabstätte eine entsprechende Nachricht von der Friedhofsverwaltung. Verlängern Sie das Nutzungsrecht nicht, muss das Grab fristgerecht geräumt werden.
Wir kümmern uns für Sie um das Abräumen des Grabes, was bedeutet, dass sämtlicher Grabschmuck von der Grabstätte entfernt wird. Dazu gehören beispielsweise Grablaternen, Grabkreuze, Grabvase sowie Grabsteine und Grabplatten. Es kommt auch vor, dass die Grabbepflanzung entfernt werden muss. Diese Aufgabe können wir gerne fachkundig und sorgfältig für Sie übernehmen.

Sobald wir das Grab für Sie aufgelöst und vollständig abgeräumt haben, ebnen wir es selbstverständlich auch noch ein. Dies bedeutet, dass die Fläche, auf der sich vorher die Grabstätte befand, von uns zu einer ebenen Fläche verarbeitet wird. In manchen Fällen wird der Boden mit frischer Erde aufgefüllt und neuer Rasen gesät, damit die Grabstelle im Anschluss neu vergeben werden kann.

Was passiert mit dem Grabstein?

Nur selten kommt es vor, dass Sie als Angehöriger den Grabstein oder andere Grabmale mit nach Hause nehmen oder gar wiederverwenden möchten. Im Zuge der Grabauflösung sind Sie jedoch dazu verpflichtet, nicht nur den Grabschmuck, sondern auch den Grabstein zu entfernen. Ebenfalls gehört das fachmännische ausbauen und Entsorgen der Fundamente zur Grabauflösung. Sehr gerne übernehmen wir für Sie die Grabauflösung samt Entsorgung des Grabsteins, der Einfassung und der Fundamente. Zudem können wir den Grabstein für Sie auf Nachfrage neu verarbeiten oder sogar umarbeiten.