Grabauflösung
Wenn die Ruhezeit vergangen oder das Nutzungsrecht einer Grabstätte ausgelaufen ist, wird ein Grab in der Regel aufgelöst, sodass es neu belegt werden kann. Damit Sie sich nicht selbst mit der Grabauflösung beschäftigen müssen, kümmern wir uns gerne für Sie darum.
Vorzeitige Grabauflösung
Oft kann der Grabinhaber aus Alters- und Kostengründen die Grabpflege nicht mehr gewährleisten bzw. wohnt weiter weg und die Ruhestätte droht zu verwahrlosen.
Unter manchen Umständen ist eine vorzeitige Grabauflösung gewünscht und möglich. Hier ist es zwingend erforderlich, dass ausschließlich der Grabinhaber/Nutzungsberechtigte Kontakt mit der zuständigen Friedhofsverwaltung aufnimmt und einen entsprechenden Antrag auf eine vorzeitige Grabauflösung stellt.
Ablauf einer Grabauflösung
Wenn eine Grabauflösung bevorsteht, erhalten Sie, als Grabinhaber/Nutzungsberechtigter an der Grabstätte, eine entsprechende Nachricht von der Friedhofsverwaltung. Verlängern Sie das Nutzungsrecht nicht, muss das Grab fristgerecht geräumt werden.
Für diesen Fall benötigen Sie in der Regel einen fachkundigen Steinmetz, der Ihre Grabauflösung vornimmt.
Unser Betrieb ist entsprechend mit der nötigen Sachkenntnis, dem nötigen Werkzeug sowie den gebräuchlichen Maschinen ausgestattet und ist genau der richtige Ansprechpartner, wenn es um Grabeinebnungen geht.
Wir nehmen für Sie Grabauflösung vor in den Landkreisen Mainz-Bingen, Alzey-Worms, Grünstadt-Land und dem Donnersbergkreis mit über 235 Ortsgemeinden und deren Friedhöfe. Auf Anfrage ebnen wir Ihre Grabstätte ggfls. auch überregional ein.
Wer beauftragt uns für eine Grabauflösung
Ist die Verlängerung des Nutzungsrechts seitens der Friedhofsverwaltung ausgeschlossen oder Sie haben sich gegen eine Verlängerung entschieden, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Die Kontaktaufnahme kann gerne einer der Hinterbliebenen vornehmen. Sie erhalten dann von uns ein einsprechendes Angebot. Sollten Sie uns wünschenswerterweise mit Ihrem geschätzten Auftrag begünstigen wollen, kann dies jedoch nur durch den Grabinhaber/Nutzungsberechtigten beauftragt werden.
Was kostet eine Grabauflösung
Die Kosten einer Grabauflösung sind entsprechend dem Aufwand geschuldet. Hier wird zuerst zwischen Urnengräber, Einzelgräber, Doppelgräber, drei oder mehrstelligen Gräbern unterschieden. Dann werden Abdeckplatten und Grabbepflanzung berücksichtigt. Die Auflösung eines klassischen Doppelgrabes, sprich Einfassung, Sockel, Grabstein mit den entsprechenden Fundamenten und einer dezenten Grabbepflanzung, fällt preislich deutlich weniger ins Gewicht, als wenn das Grab eine Vollabdeckung oder eine 3m hohe Thuja aufweist. Auch gibt es Gräber, die eine mehrteilige Brockeneinfassung haben. Diese sind in aller Regel auf einem Ringanker gegründet, während die klassische Einfassung auf vier Ecksäulen getragen werden. Hier ist die zu entsorgende Materialmenge und der zeitliche Aufwand ebenfalls maßgebend für die zu kalkulierenden Gesamtkosten.
Auch liegt unser Augenmerk darauf ob und wie das zu räumende Grab zugänglich ist. Können wir das Grab mittels LKW und Kran auflösen oder muss alles von Hand abgetragen werden.
Entsprechend können wir nur hoffen, dass Sie Verständnis haben, wenn wir am Telefon kein aussagekräftiges Angebot machen können und wollen. Hier wäre eine bebilderte Anfrage per Mail oder ein Termin vor Ort empfehlenswert. Entsprechend der örtlichen Gegebenheiten erhalten Sie dann von uns ein verbindliches Angebot.
Eine saubere, fachkundige und fristgerechte Ausführung der Grabauflösung sei Ihnen dann von uns versichert.
Wer zahlt die Kosten einer Grabauflösung
Die Kosten zahlt der Auftraggeber=Nutzungsberechtigte oder jemand von den Angehörigen des Verstorbenen.
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt auch das Sozialamt die Kosten, sollten dem Erben die finanziellen Mittel fehlen.
Was passiert bei einer Grabauflösung
Steht eine Grabauflösung an und Sie beauftragen uns damit, kümmern wir uns in aller Sorgfalt um das Abräumen der Grabstätte.
Dies beinhaltet die Demontage von Grabsteinen, Grabsteinsockeln, Einfassungen, Abdeckplatten, Zierschotter usw. Des Weiteren wird von uns gewährleistet das sämtliche Tiefeinbauten und Fundamente von uns fachgerecht ausgebaut und entsorgt werden.
Ebenfalls wird von uns sämtlicher Grabschmuck von der Grabstätte entfernt. Dazu gehören beispielsweise Grablaternen, Grabkreuze, Grabvasen. Es kommt auch vor, dass die Grabbepflanzung entfernt werden muss. Diese Aufgabe können wir gerne fachkundig und sorgfältig für Sie übernehmen.
Sobald wir das Grab für Sie aufgelöst und vollständig abgeräumt haben, ebnen wir es selbstverständlich auch noch ein. Dies bedeutet, dass die Fläche, auf der sich vorher die Grabstätte befand, von uns zu einer ebenen Fläche verarbeitet wird. In manchen Fällen wird der Boden mit frischer Erde aufgefüllt und neuer Rasen gesät, damit die Grabstelle im Anschluss neu vergeben werden kann.
Was passiert mit dem Grabstein?
Nur selten kommt es vor, dass Sie als Angehöriger den Grabstein oder andere Grabmale mit nach Hause nehmen oder gar wiederverwenden möchten. Im Zuge der Grabauflösung sind Sie jedoch dazu verpflichtet, nicht nur den Grabschmuck, sondern auch den Grabstein zu entfernen. Ebenfalls gehört das fachmännische Ausbauen und Entsorgen der Fundamente zur Grabauflösung. Sehr gerne übernehmen wir für Sie die Grabauflösung samt Entsorgung des Grabsteins, der Einfassung und der Fundamente. Zudem können wir den Grabstein für Sie auf Nachfrage neu verarbeiten oder sogar umarbeiten.